Wenn ein Todesfall eingetreten ist, sind vom Gesetzgeber bestimmte Fristen für die Anmeldung des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt einzuhalten. Um unnötige Zeitverluste und doppelte Wege zu vermeiden, haben wir in der folgenden Liste die erforderlichen Unterlagen im Trauerfall zusammengefasst. Wir werden dann alle Amtsgänge für Sie erledigen.

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